Bremer Atelierstipendium 2025: Jetzt bewerben!
Ausschreibung zur Vergabe eines einjährigen Atelier- und Arbeitsstipendiums für Bremer bildende Künstler:innen 2025 (Nachwuchsförderung)
Allgemeines
Der Senator für Kultur vergibt jährlich vom 1. Januar bis 31. Dezember ein zwölfmonatiges Atelierstipendium inklusive eines monatlichen finanziellen Zuschusses für die Umsetzung der künstlerischen Arbeit an eine/n in Bremen lebende/n und arbeitende/n bildende/n Künstler:in. Ziel des Stipendiums ist es, junge Künstler:innen beim Einstieg in das professionelle Berufsleben und bei der Vernetzung im Kunstbetrieb zu unterstützen sowie dabei zu helfen, die künstlerische Arbeit vor Ort zu etablieren. Das Künstler:innenhaus Bremen stellt dafür einen Atelierarbeitsplatz zur Verfügung, ermöglicht den Austausch mit erfahrenen Kolleg:innen sowie einen Einblick in die Praxis eines international vernetzten Ausstellungsraumes. Die Betreuung der Stipendiat:innen erfolgt durch die künstlerische Leitung der Galerie im Künstler:innenhaus und weitere externe Kurator:innen. Das Stipendium endet mit einer kleinen Werkpräsentation und einem Gespräch im Künstler:innenhaus Bremen.
Umfang der Förderung
Der Senator für Kultur übernimmt für die Dauer des Stipendiums die Atelierkosten und gewährt dem/ der Künstler:in einen monatlichen Zuschuss für die künstlerische Arbeit in Höhe von 600 Euro. Diese finanziellen Mittel sind kein Beitrag zur Existenzsicherung, sondern eine Unterstützung der Aufwendungen für die künstlerische Arbeit. Zudem beteiligt sich der Senator für Kultur an den Kosten der kleinen Abschlusspräsentation.
Bewerber:innenkreis
Es können sich Künstler:innen bewerben, die in Bremen leben und arbeiten und deren erfolgreicher Abschluss eines Kunststudiums an einer Kunstakademie bzw. vergleichbaren Einrichtung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
Auswahlverfahren
Ein künstlerischer Beirat wählt den/die Künstler:in für das Stipendium aus. Der Beirat besteht aus Mitgliedern, die durch ihre Berufstätigkeit mit den Arbeitsgebieten der zeitgenössischen bildenden Kunst vertraut sind sowie der künstlerischen Leitung des Künstler:innenhauses Bremen und Vertreter:innen des Senators für Kultur.
Bewerbungsunterlagen
Neben der formlosen Bewerbung sind ein Lebenslauf, aus dem der künstlerische Werdegang hervorgeht, eine Kopie der Examensbescheinigung sowie geeignetes Abbildungsmaterial (gerne als Portfolio im pdf-Format und n icht größer als 10 MB) digital einzureichen. Erläuterungen und ein persönliches Statement zum Oeuvre sollten ebenfalls hinzugefügt werden (maximal 1 DIN A4 Seite). Der künstlerische Beirat behält sich vor, den/die Bewerber:in zu einem Gespräch einzuladen.
Bewerbungsfrist für das Atelierstipendium 2025
Die Bewerbungen sind mit dem Betreff „Atelierstipendium 2025“ spätestens bis zum
27. Oktober 2024 einzureichen bei:
Andrea Martens, E-Mail: andrea.martens@kultur.bremen.de ↗ (0421 361-6043) und Simone Ewald, E-Mail: simone.ewald@kultur.bremen.de ↗(0421 361-59799)
Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung.
Wenn Sie zusätzlich Katalogmaterial einreichen möchten, können Sie dies gerne machen:
Betreff: Atelierstipendium 2025
Senator für Kultur
Referat 12, z. Hd. Frau Ewald / Frau Martens Altenwall 15-16, 28195 Bremen
Mit der Einreichung der Bewerbung für das Atelierstipendium erklärt sich der/die Bewerber/in mit allen hier aufgeführten Bestimmungen einverstanden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Ausschreibung erfolgt durch den Senator für Kultur: www.kultur.bremen.de/aktuelles/ ↗