Bremer Atelierstipendium

Der Senator für Kultur vergibt jährlich vom 1. Januar bis 31. Dezember ein zwölfmonatiges Atelierstipendium inklusive eines monatlichen finanziellen Zuschusses für die Umsetzung der künstlerischen Arbeit an eine:n in Bremen lebende:n und arbeitende:n bildende:n Künstler:in. Ziel des Stipendiums ist, junge Künstler:innen beim Einstieg in das professionelle Berufsleben und bei der Vernetzung im Kunstbetrieb zu unterstützen und zu helfen, die künstlerische Arbeit vor Ort zu etablieren. Das Künstler:innenhaus Bremen stellt dafür einen Atelierarbeitsplatz zur Verfügung, ermöglicht den Austausch mit erfahrenen Kolleg:innen sowie einen Einblick in die Praxis eines international vernetzten Ausstellungsraumes. Das Stipendium wird durch die Kuratorin/Künstlerische Leitung der Galerie im Künstler:innenhaus und weitere externe Kurator:innen betreut und endet mit einer kleinen Werkpräsentation sowie einem Künstlergespräch im Künstler:innenhaus Bremen.

  • Open Call: Bremer Atelierstipendium 2027

    Was bietet das Stipendium?
    Der Senator für Kultur übernimmt für die Dauer des Stipendiums die Atelierkosten und gewährt dem/ der Künstler:in einen monatlichen Zuschuss für die künstlerische Arbeit in Höhe von 600 Euro. Diese finanziellen Mittel sind kein Beitrag zur Existenzsicherung, sondern eine Unterstützung der Aufwendungen für die künstlerische Arbeit. Zudem beteiligt sich der Senator für Kultur an den Kosten der kleinen Abschlusspräsentation.

    Wer kann sich bewerben?
    Es können sich Künstler:innen bewerben, die in Bremen leben und arbeiten und deren erfolgreicher Abschluss eines Kunststudiums an einer Kunstakademie bzw. vergleichbaren Einrichtung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

    Auswahlverfahren
    Die Auswahl der Stipendiat:innen erfolgt durch eine Jury. Die Jury besteht aus der künstlerischen Leitung des Künstler:innenhauses Bremen, Vertreter:innen des Senators für Kultur sowie Fachexperten, die durch ihre Berufstätigkeit mit den Arbeitsgebieten der zeitgenössischen Kunst vertraut sind.

    Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?
    Neben einem Motivationsschreiben sind ein Lebenslauf, aus dem der künstlerische Werdegang hervorgeht, eine Kopie der Examensbescheinigung sowie geeignetes Abbildungsmaterial (gerne als Portfolio im pdf-Format und nicht größer als 12 MB) digital einzureichen. Erläuterungen und ein persönliches Statement zum Oeuvre sollten ebenfalls hinzugefügt werden (maximal 1 DIN A4 Seite). Die Jury behält sich vor, den/die Bewerber:in zu einem Gespräch einzuladen.

    Bewerbungsfrist
    Die Bewerbungen sind mit dem Betreff „Atelierstipendium 2027“ spätestens bis zum
    27. September 2026 unter folgender E-Mail einzureichen: atelierstipendium@kultur.bremen.de ↗

    Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung:
    Simone Ewald, E-Mail: simone.ewald@kultur.bremen.de ↗ (0421 361-59799)
    Andrea Martens, E-Mail: andrea.martens@kultur.bremen.de ↗ (0421 361-6043)

    Mit der Einreichung der Bewerbung für das Atelierstipendium erklärt sich der/die Bewerber/in mit allen hier aufgeführten Bestimmungen einverstanden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Die Ausschreibung erfolgt durch den Senator für Kultur und wird veröffentlicht unter:
    www.kultur.bremen.de/aktuelles/ ↗

  • Frist:

    27. September 2026

    Wenn Sie zusätzlich Katalogmaterial einreichen möchten, senden Sie dieses bitte an:

    Betreff: Atelierstipendium 2027
    Senator für Kultur
    Referat 12, z. Hd. Frau Ewald / Frau Martens
    Altenwall 15-16, 28195 Bremen

Stipendiat:innen

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